Am 13. Dezember wird das Bundesverwaltungsgericht die noch verbliebenen Klagen von vier Privatpersonen und von Wasser- und Bodenverbänden verhandeln. Während die privaten Eigentümer erhebliche Beeinträchtigungen durch Lärm, Erschütterungen, Uferabbrüche und ein ca. 70 m hohes Oberfeuer rügen, geht es den Verbänden um ergänzende Regelungen zu den Planfeststellungsbeschlüssen im Hinblick auf die Sicherstellung der Ent- und Bewässerung ihrer Verbandsgebiete und die Gewährleistung des Hochwasserschutzes. Mit Abschluss auch dieser Gerichtsverfahren sind dann alle anhängigen Klagverfahren gegen die Fahrrinnenanpassung abgeschlossen.